Factoring und Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist auch abhängig von den Dauerschulden. Factoring hat - je nach Konstellation des Unternehmens - auch steuermindernde Vorteile.
Bestehen Dauerschulden, so sind 25% der Finanzierungskosten dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.
Als Dauerschulden gilt Fremdkapital, das für längere Zeit (über 1 Jahr) dem Betrieb dient:
Darlehen, Bankkredite, Hypothekenschulden, Wechselkredite, von Gesellschaftern nicht abgehobene Gewinnanteile, Steuerschulden, Warenschulden und andere sind da zu nennen. Auch das im Jahr als Mindestbestand in Anspruch genommene Kontokorrent gilt als Dauerschulden und führt somit zu Erhöhung der Gewerbesteuer.
So sparen Sie Gewerbesteuer mit Factoring
Nutzt ein Unternehmen nun die durch Factoring entstehende neue Liquidität, um derartige Dauerschulden abzubauen, führt dies zu geringeren Hinzuberechnungsbeträgen bei der Ermittlung der Gewerbesteuer und somit zu einer verringerten Gewerbesteuerlast.
Als für viele Unternehmen bei Factoring mögliche Schritte sollten Sie prüfen
- Rückführung des Kontokorrents
- Sondertilgung bei Hypothekendarlehen
- Auszahlung aller Gewinnanteile an Gesellschafter
und anderes.
In jedem Fall gehört dieser Fragenkreis in die Hand Ihres Steuerberaters, der Ihnen genauer erläutern kann, wie Ihr Unternehmen durch Factoring Gewerbesteuer sparen kann.



