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Sonntag, 20.05.2012

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Literatur-Tipp

echtes Factoring

Als echtes Factoring bezeichnet man die weitläufig bekannte Version des factoring, bei dem der Factor das Delkredere, also das Ausfallrisiko einer Forderung übernimmt. Hierfür fällt im Rahmen der Factoring-Kosten dann die Delkredere-Gebühr an.

Voraussetzung für den Delkredereschutz ist eine Bonitätsprüfung aller Kunden des Unternehmens durch den Factor. Hierfür werden üblicherweise Prüfgebühren berechnet.

Der Vorteil des "echten" Factoring ist - neben der sofortigen Liquiditätswirkung und der positiven Gestaltung der Bilanzstruktur - der 100%-Schutz vor Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit eines Kunden.

Beim echten Factoring haftet der Factoringkunde für den rechtlich einwandfreien Bestand der Forderung (Verität), also den Umstand, dass eine reale Leistung zur Rechnungsstellung geführt hat. Der im Factoring übliche Einbehalt des Factors (sofortige Auszahlung von nur 80-90% des Forderungsbetrages) dient auch dazu, bei Gewährleistungsmängeln oder anderen betragsmindernden Gegenanprüchen des Kunden flexibel handeln zu können.

Echtes Factoring ist die verbreitestete Form des Factoring.

 

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