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Sonntag, 20.05.2012

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Literatur-Tipp

Delkredere

Im Italienischen heisst "del credere" „des Glaubens“.

Das Delkredere stellt eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners dar. Der Delkrederegeber (beim Factoring der Factor) übernimmt die Haftung, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird.

Im Italienischen heisst "del credere" „des Glaubens“.

Der Delkrederegeber erhält eine Vergütung für die Übernahme des Forderungs-Risikos, die so genannte Delkredereprovision (§ 86b HGB) bzw. Delkrederegebühr. Diese ist der Höhe nach abhängig vom Ausfallrisiko und somit von der Bonität des Schuldners.

Das Delkredere, also der Schutz vor Forderungsausfall z.B. bei Insolvenz eines Kunden, ist wesentlicher Bestandteil des echten Factoring.

 

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