Factoring-Definition
Factoring-Definition: Unter (echtem) Factoring oder Forderungsverkauf versteht man
- den regelmäßigen Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen
- gegen einen bestehenden Kundenkreis
- an einen Factor bzw. ein Factoring-Unternehmen
- bei Übernahme des Ausfallrisikos bzw. Delkredere durch den Factor
- gegen Zahlung einer umsatzabhängigen Factoring-Gebühr und
- gegen Leistung von Vorfinanzierungszinsen
- bei sofortiger Zahlung von 80-90% der Forderungen durch den Factor (Rest nach Zahlung des Kunden)
- und sofortiger Schaffung von Liquidität
Factoring ist also das international gebräuchliche Synonym für Forderungsverkauf. Es dient der kurzfristigen Umsatzfinanzierung und dem hundertprozentigen Schutz vor Forderungsausfällen. Es ist ideal für den Mittelstand geeignet und ein wichtiges Instrument der Unternehmensfinanzierung.
Darüber hinaus bringt Factoring weitere Vorteile mit sich wie
- gesteigerte Liquidität,
- verbesserte Eigenkapitalquote,
- wachsende Eigenkapitalrendite bzw. Eigenkapitalrentabilität,
- besseres Rating und Bonität,
- optimiertes Working Capital,
- sinkendes Forderungsrisiko
- verringerte Gewerbesteuerlast und
- Kosteneinsparungen im Debitorenmanagement
Einen Teil dieser Vorteile bietet auch die Forfaitierung.
Weitere Begriffserklärungen finden Sie im Factoring-Lexikon. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschnitt "Factoring und ..." unsere Literaturhinweise.
Faktoring bzw. Facturing oder auch Fakturing sind vorkommende Schreibweisen des Wortes "Factoring", die jedoch orthographisch nicht korrekt sind.



