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Sonntag, 20.05.2012

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Factoring-Definition

Factoring-Definition: Unter (echtem) Factoring oder Forderungsverkauf versteht man 

  • den regelmäßigen Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen
  • gegen einen bestehenden Kundenkreis
  • an einen Factor bzw. ein Factoring-Unternehmen
  • bei Übernahme des Ausfallrisikos bzw. Delkredere durch den Factor
  • gegen Zahlung einer umsatzabhängigen Factoring-Gebühr und
  • gegen Leistung von Vorfinanzierungszinsen
  • bei sofortiger Zahlung von 80-90% der Forderungen durch den Factor (Rest nach Zahlung des Kunden)
  • und sofortiger Schaffung von Liquidität

Factoring ist also das international gebräuchliche Synonym für Forderungsverkauf. Es dient der kurzfristigen Umsatzfinanzierung und dem hundertprozentigen Schutz vor Forderungsausfällen. Es ist ideal für den Mittelstand geeignet und ein wichtiges Instrument der Unternehmensfinanzierung.

Darüber hinaus bringt Factoring weitere Vorteile mit sich wie

Einen Teil dieser Vorteile bietet auch die Forfaitierung.

Weitere Begriffserklärungen finden Sie im Factoring-Lexikon. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschnitt "Factoring und ..." unsere Literaturhinweise.

Faktoring bzw. Facturing oder auch Fakturing sind vorkommende Schreibweisen des Wortes "Factoring", die jedoch orthographisch nicht korrekt sind.

 

Bitte lesen Sie weiter im Kapitel "Factoring und ..."

 


Factoring - nichts Neues eigentlich!

Jakob Fugger der Reiche
(Albrecht Dürer, 1519)
führte mit den Faktoreien im Mittelalter eine Vorform des Factoring in Europa ein.